Fahrzeuge der Klasse L
Zugmaschinen die:
- nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für diese eingesetzt werden
- mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 40 km/h
- oder Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern
- wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden
- sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge
- jeweils mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h
- sowie Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern
Voraussetzungen der Klasse L
Mindestalter
16 Jahre
Vorbesitz anderer Klassen
Keine andere Klasse ist Voraussetzung
Besondere Voraussetzungen
Sehtest, Erste Hilfe Kurs
Theoretischer Unterricht
12 Grundthemen + 2 Zusatzthemen
Theoretische Prüfung
3 Monate vor dem 16. Geburtstag möglich
Praktischer Unterricht
kein Unterricht
Praktische Prüfung
keine Prüfung
Eingeschlossene Klassen
Keine eingeschlossenen Klassen
Hinweise
Keine weiteren Hinweise