+++ HINWEIS AN ALLE FAHRSCHÜLER/INNEN UND FAHRSCHULEN +++
Die bundesweit gültige SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 26.09.2022 wird zum 02.02.2023 aufgehoben, somit entfällt die Maskenpflicht für Arbeitnehmer.
Auch die landesspezifischen Corona-Verordnungen der Länder Baden-Württemberg, Bayern und Hamburg schreiben derzeit keine Maskentragepflicht mehr vor.
Des Weiteren entfällt auch die Maskenpflicht in Theorieprüfräumen für alle Teilnehmer*innen.
Das Tragen einer medizinischen Maske wird jedoch weiterhin empfohlen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter ksc-fe@tuvsud.com zur Verfügung.