Es gilt die 3 G Regel – Geimpft, Genesen oder Getestet
Es gelten PCR-Tests, PoC-PCR Tests oder Tests mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der höchstens vor 48 Stunden durchgeführt wurde ODER ein PoC-Antigentest, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.
Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen gelten wie Genesen.
Bitte zeigt den jeweiligen Nachweis unaufgefordert beim Betreten des Fahrschulraumes vor.
In der Fahrschule, während des Theorieunterrichtes und der Fahrstunden muß eine medizinische oder FFP2 Maske getragen werden.