Klasse A2

Wir schulen auf:

BMW F 650 GS

Fahrzeuge der Klasse A2

Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 35 kW (48 PS) und einer Maximalleistung von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Voraussetzungen der Klasse A2

18 Jahre

Keine andere Klasse ist Voraussetzung

Sehtest, Erste Hilfe Kurs (entfällt bei Erweiterung), körperlich-geistige Eignung, Fähigkeit Radfahren

12 Grundthemen + 4 Zusatzthemen Motorradtheorie
(bei Erweiterung nur 6 Grundthemen)

3 Monate vor dem 18. Geburtstag möglich.
20 Fragen Grundstoff, 10 Fragen Zusatzstoff A
(bei Erweiterung: 10 Fragen Grundstoff + 10 Fragen Zusatzstoff A)

Grundfahraufgaben:

  • Ausweichen mit Abbremsen
  • Ausweichen ohne Abbremsen
  • Gefahrbremsung
  • Kreisfahrt
  • Schrittgeschwindigkeit
  • Slalom
  • Slalom in Schrittgeschwindigkeit
  • Stop and Go

12 Sonderfahrten: 5x Überland, 4x Autobahn, 3x Nachtfahrt

1 Monat vor dem 18.Geburtstag möglich.
Dauer 70 min davon 30 Minuten Fahrzeit & ca. 15 min Grundfahraufgaben.
Bewerber fährt mit Funk voraus

Bei Erwerb der Klasse A2 sind die Klassen AM und A1 eingeschlossen

Nach zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine verkürzte praktische Prüfung zum Aufstieg zur Klasse A2 nötig (siehe A-Aufstieg).

Wenn die Fahrerlaubnis der Klasse A2 zwischen dem 19.01.2013 und dem 27.12.2016 erworben wurde, dürfen auch weiterhin Krafträder die ungedrosselt mehr als 70 kW aufweisen gefahren werden.