Klasse L

Fahrzeuge der Klasse L

Zugmaschinen die:

  • nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für diese eingesetzt werden
  • mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 40 km/h
  • oder Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern
    • wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden
  • sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge
    • jeweils mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h
    • sowie Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern

Voraussetzungen der Klasse L

16 Jahre

Keine andere Klasse ist Voraussetzung

Sehtest, Erste Hilfe Kurs

12 Grundthemen + 2 Zusatzthemen

3 Monate vor dem 16. Geburtstag möglich

kein Unterricht

keine Prüfung

Keine eingeschlossenen Klassen

Keine weiteren Hinweise