Wer die Klasse A1 bzw. A2 mindestens zwei Jahre besitzt, hat beim Aufstieg (seit 19.01.2013) auf die Klasse A2 bzw. A mehrere Vorteile:
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keine Teilnahme am Theorieunterricht vorgeschrieben
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praktische Ausbildung im Umfang nicht festgelegt
(der Fahrlehrer darf den Bewerber nur zur Prüfung begleiten, wenn er sich überzeugt hat, das er über die zum Führen eines Kraftrades erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt. § 7 Abs. 2 FahrschAusbO )
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keine theoretische Prüfung
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verkürzte praktische Prüfung (60 Minuten)
Wer die Klasse A1 bzw. A2 weniger als zwei Jahre besitzt und die Klasse A2 bzw. A erwerben möchte, muss Folgendes machen:
– am Theorieunterricht teilnehmen (6 Grundthemen + 4 Zusatzthemen Klasse A)
– die reduzierten Sonderfahrten fahren (3xÜberland-, 2xAutobahn-, 1xNachtfahrt)
– eine theoretische Prüfung ablegen
– eine praktische Prüfung mit 70 Minuten Dauer absolvieren